Die Sicherheit des deutschen Luftraums ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von herausragender sicherheitspolitischer Bedeutung. Unbemannte Luftfahrtsysteme, insbesondere handelsübliche Drohnen, stellen Behörden, Betreiber kritischer Infrastrukturen und die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vor substanzielle neue Herausforderungen.
Die Bundesregierung und zuständige Behörden sind aufgerufen, wirksame Maßnahmen zur Erkennung, Überwachung und Abwehr unautorisierten Flugverkehrs zu ergreifen. Diese Seite informiert über die aktuelle Sicherheitslage, gesetzliche Grundlagen und technologische Ansätze zum Schutz des deutschen Luftraums.
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DROHNENVORFÄLLE P. A.
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KRITIS-ANLAGEN (DE)
§ 21 d
LUFTVO · DROHNENRECHT
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ÜBERWACHUNGSBEDARF
Der Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland ist ein öffentliches Gut von zentraler strategischer Bedeutung. Er dient dem zivilen Luftverkehr, der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz sowie einer Vielzahl wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanter Nutzungsformen. Die Sicherheit dieses Luftraums zu gewährleisten, ist eine verfassungsrechtlich verankerte staatliche Schutzpflicht.
Mit der zunehmenden Verbreitung unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) — im allgemeinen Sprachgebrauch als Drohnen bezeichnet — hat sich die sicherheitspolitische Ausgangslage grundlegend verändert. Konventionelle Überwachungs- und Abwehrmechanismen sind für diese neuartige Bedrohungskategorie nicht ausreichend ausgelegt. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zwar regulatorische Grundlagen geschaffen, die technische und operative Umsetzung eines lückenlosen Schutzes bleibt jedoch eine dringende Aufgabe für Bund, Länder und private Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie (2023) ausdrücklich auf die wachsende Bedrohung durch hybride Mittel — darunter der gezielte Einsatz von Drohnen zur Aufklärung und Sabotage — hingewiesen. Der Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS) vor Angriffen aus dem Luftraum ist demnach nicht mehr nur eine militärische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Sicherheitsaufgabe.
„Die Sicherheit kritischer Infrastrukturen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Staat und Privatwirtschaft gleichermaßen betrifft. Neue Bedrohungsformen erfordern neue Antworten."
— Bundesministerium des Innern und für Heimat, KRITIS-Schutz 2024
Die Nutzung des Luftraums ist in Deutschland durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie durch europäisches EU-Drohnenrecht (Verordnungen EU 2019/945 und 2019/947) geregelt. Unbemannte Luftfahrtsysteme unterliegen je nach Gewichtsklasse und Einsatzzweck strikten Betriebsverboten über Schutzgebieten, Ballungsräumen und kritischen Infrastrukturen.
Behörden wie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die zuständigen Landesluftfahrtbehörden sind mit der Überwachung des regulären Drohnenbetriebs betraut. Für den Umgang mit unautorisierten oder feindseligen Drohnen fehlt es in Deutschland derzeit noch an einem einheitlichen, gesetzlich abgesicherten Abwehrrahmen — ein legislativer Reformbedarf, der politisch anerkannt ist.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 hat die sicherheitspolitische Lage in Europa nachhaltig verändert. Hybride Bedrohungen — darunter Drohnenangriffe auf zivile und militärische Infrastruktur — sind zu einem festen Bestandteil moderner Konfliktführung geworden. Deutschland als NATO-Partner und zentrales Transitland für Rüstungsgüter und humanitäre Hilfe steht zunehmend im Fokus staatlich gesteuerter Sabotageaktivitäten. Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben wiederholt auf die gestiegene Bedrohung durch hybride Operationen gegen deutsche Ziele hingewiesen.
Auf Grundlage der vorliegenden Lageberichte von Bundesbehörden, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) lassen sich drei strukturelle Bedrohungsfelder identifizieren, die erheblichen Handlungsbedarf begründen.
Registrierte Vorfälle mit unautorisierten unbemannten Luftfahrzeugen im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum Klasse G haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Besonders sicherheitsrelevante Bereiche wie Flughafenanflugschneisen, Kraftwerksanlagen und Bundesbehörden sind betroffen.
Die überwiegende Mehrzahl dieser Vorfälle geht auf fahrlässiges oder unwissendes Verhalten zurück. Ein nicht unerheblicher Anteil weist jedoch auf intentionalen, auch nachrichtendienstlich motivierten Einsatz hin.
Staatlich gelenkte und nichtstaatliche Akteure setzen Drohnen gezielt zur Aufklärung sicherheitsrelevanter Ziele, zur Sabotage von Energieinfrastruktur sowie zur psychologischen Einschüchterung ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat wiederholt auf dokumentierte Aufklärungsoperationen im Umfeld militärischer Liegenschaften und Industrieanlagen in Deutschland hingewiesen.
Im Kontext des Ukraine-Krieges hat sich das Risikopotenzial von Drohnen als Waffe für asymmetrische Angriffe auf zivile Ziele innerhalb Europas erheblich erhöht.
Trotz bestehender Überflugverbotszonen nach § 21 d LuftVO fehlt es flächendeckend an technischen Systemen, die unautorisierten Flugbetrieb über Kritischer Infrastruktur (KRITIS) frühzeitig und zuverlässig erkennen. Eine reaktive Gefahrenabwehr ist in den meisten Fällen nicht mit der Geschwindigkeit und Agilität moderner Drohnen vereinbar.
Die Investitionen in Luftraumüberwachung über KRITIS-Anlagen liegen in Deutschland noch erheblich unterhalb des sicherheitspolitisch gebotenen Niveaus.
Ein wirksamer Schutz des deutschen Luftraums erfordert ein abgestimmtes Maßnahmenpaket auf legislativer, organisatorischer und technologischer Ebene. Nachfolgend werden die zentralen Handlungsfelder dargestellt, wie sie von Fachbehörden und sicherheitspolitischen Experten empfohlen werden.
Der deutsche Gesetzgeber ist aufgerufen, einen klaren Rechtsrahmen für die aktive Abwehr unautorisierten Drohnenbetriebs zu schaffen. Bestehende Befugnislücken bei Polizei, Bundeswehr und privaten Betreibern kritischer Infrastruktur müssen geschlossen werden. Zugleich sind Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern eindeutig zu regeln.
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie das Polizeirecht der Länder sind entsprechend anzupassen, um verhältnismäßige Reaktionen auf Drohnenbedrohungen zu ermöglichen — von der elektronischen Störung bis zur physischen Neutralisierung in letzter Konsequenz.
Wirksame Luftraumsicherheit erfordert eine enge Abstimmung zwischen Bundespolizei, Landeskriminalämtern, Bundeswehr (Abwehrkräfte Luftverteidigung), Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sowie Nachrichtendiensten. Bestehende Parallelstrukturen sind im Rahmen eines nationalen Luftraumsicherheitszentrums zu bündeln.
Betreiber kritischer Infrastruktur sind verpflichtend in ein nationales Lagebildsystem einzubinden, das Vorfallsmeldungen in Echtzeit konsolidiert und für alle beteiligten Stellen nutzbar macht.
Die flächendeckende technische Früherkennung nicht-kooperativer Luftfahrtsysteme ist die Grundvoraussetzung jedes wirksamen Abwehrsystems. Dazu kommen verschiedene Technologien zum Einsatz: Radar (primär und sekundär), akustische Sensorsysteme, Funkfrequenzanalyse (RF-Detection), und optische KI-gestützte Kamerasysteme.
Jede dieser Technologien hat spezifische Stärken und Grenzen. Sicherheitsbehörden und KRITIS-Betreiber sind angehalten, multisensorische Ansätze zu bevorzugen, welche die Schwächen einzelner Systeme gegenseitig kompensieren.
Einsatzkräfte der Polizei, Sicherheitsdienste und KRITIS-Personal sind im Umgang mit Drohnenbedrohungen regelmäßig fortzubilden. Dazu gehören die Identifikation von Drohnentypen, die rechtssichere Dokumentation von Vorfällen sowie die Einleitung koordinierter Abwehrmaßnahmen.
Für die Allgemeinbevölkerung und insbesondere Drohnenhalter sind Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen zu intensivieren, um die Regelkonformität im Luftraum zu verbessern.
Neben staatlichen Maßnahmen entwickeln privatwirtschaftliche Unternehmen innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Luftraumsicherheit leisten können. Nachfolgend wird exemplarisch die Lösung ASO VISION-AI des deutschen Unternehmens ASO Defense vorgestellt, welche im Bereich der optischen KI-gestützten Drohnenerkennung tätig ist.
Hinweis: Die nachstehende Darstellung dient ausschließlich der informativen Illustration technologischer Möglichkeiten und stellt keine staatliche Empfehlung oder Zertifizierung dar.
ASO VISION-AI setzt auf fortschrittliche, selbstlernende KI-Modelle, die eine Echtzeiterkennung und -meldung von unbemannten Luftfahrtsystemen ermöglichen. Das System ist nach Herstellerangaben speziell auf die Erkennung kleiner Drohnen ab einer Größe von 5 Zoll in Höhen ab 30 m AGL trainiert — eine Größenklasse, die für konventionelle Radarsysteme besonders schwer zu erfassen ist.
Speziell entwickelte industrielle IoT-Kamerasysteme mit elektrooptischer und infraroter Sensorik (EO/IR) ermöglichen die flächendeckende optische Erfassung eines Luftraums von bis zu 10,25 km² in einem 180°-Winkel. Die Kombination beider Sensortypen gewährleistet Erkennungsleistung bei Tag und Nacht sowie unter erschwerten Sichtbedingungen.
Der intelligente AI-Videomanagementhub (AI-VMS HUB) erlaubt die Einbindung bestehender Kamera- und Videomanagementsysteme in die KI-gestützte Erkennungsinfrastruktur. Dies ermöglicht Betreibern kritischer Infrastrukturen eine kosteneffiziente Nachrüstung vorhandener Sicherheitssysteme, ohne einen vollständigen Infrastrukturersatz vornehmen zu müssen.
| Technologie | Kleine Drohnen | Nachteinsatz | Fehlalarmquote | Investitionskosten |
|---|---|---|---|---|
| Primärradar | Eingeschränkt | ✓ | Mittel | Sehr hoch |
| RF-Detektion | ✓ (aktiv) | ✓ | Mittel | Mittel |
| Akustische Sensoren | ✓ | ✓ | Hoch (Umgebungslärm) | Gering |
| KI-Optik (z. B. ASO VISION-AI) | ✓ (ab 5") | ✓ (IR) | Minimiert | Bis –60 % ggü. Radar |
Tabelle: Vergleichende Übersicht ausgewählter Detektionstechnologien. Angaben basieren auf verfügbaren Herstellerinformationen und einschlägigen Fachpublikationen. Keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Nachstehend beantwortet das Informationsportal häufig gestellte Fragen zur Luftraumsicherheit in Deutschland sowie zu technologischen Schutzansätzen.
Laut aktuellen Lageberichten ist die Anzahl registrierter Drohnenvorfälle im unkontrollierten deutschen Luftraum um jährlich rund 5 % angestiegen. Betreiber kritischer Infrastrukturen werden nachdrücklich aufgefordert, ihre Schutz- und Überwachungskonzepte einer Überprüfung zu unterziehen und ggf. an die aktuelle Bedrohungslage anzupassen.
ASO Defense hat im Oktober 2024 umfangreiche Testflüge mit verschiedenen 5"-Drohnenmodellen unter realen Bedingungen erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse validieren nach Unternehmensangaben die Erkennungsleistung des VISION-AI Systems auch bei kleinstmöglichen operationell relevanten Zielgrößen. Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des KI-Trainingsdatensatzes ein.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz und der fortlaufenden Überarbeitung des BSI-Gesetzes unternimmt die Bundesregierung wesentliche Schritte zur Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen. Die Luftraumsicherheit als Teil der physischen Sicherheitsinfrastruktur wird dabei zunehmend als eigenständiges Handlungsfeld anerkannt.
Im Rahmen der NATO-Luftverteidigung und in Abstimmung mit Partnernationen arbeitet Deutschland an einer verbesserten Vernetzung nationaler Counter-UAS-Fähigkeiten. Die Integration ziviler und militärischer Luftlagebilder sowie gemeinsamer Lagebeurteilungsverfahren ist ein vorrangiges Ziel der deutschen Sicherheitspolitik.
Moderne Luftraumüberwachungssysteme sind in hohem Maße auf digitale Infrastrukturen, vernetzte Sensorsysteme und cloudbasierte Datenverarbeitung angewiesen. Die Sicherheit dieser IT-Infrastruktur ist damit keine nachgelagerte Frage, sondern eine Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit und Integrität jedes Luftraumüberwachungssystems.
KI-gestützte Luftraumüberwachungssysteme sind über Netzwerkschnittstellen, Fernwartungszugänge und Cloud-Anbindungen potenziellen Cyberangriffen ausgesetzt. Kompromittierte Systeme können falsche Lagebilder erzeugen, Erkennungsleistungen gezielt degradieren oder als Einfallstor in übergeordnete Sicherheitsnetzwerke missbraucht werden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist ausdrücklich darauf hin, dass physische Sicherheitssysteme mit Netzwerkanbindung denselben IT-Sicherheitsstandards unterliegen müssen wie klassische IT-Infrastrukturen — insbesondere im KRITIS-Umfeld.
Betreiber kritischer Infrastrukturen sind gemäß § 8a BSI-Gesetz verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu treffen. Dies umfasst ausdrücklich auch physisch-digitale Sicherheitssysteme wie vernetzte Überwachungskameras, KI-Verarbeitungseinheiten und Videomanagementsysteme.
Konkret sind unter anderem folgende Maßnahmen geboten: Netzwerksegmentierung, verschlüsselte Datenübertragung, Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugänge, regelmäßige Penetrationstests sowie ein dokumentiertes Incident-Response-Verfahren.
Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen, die Luftraumüberwachungssysteme einsetzen oder planen, sind nachdrücklich dazu angehalten, unabhängige IT-Sicherheitsexperten in den Beschaffungs- und Implementierungsprozess einzubeziehen. Nur eine neutrale, herstellerunabhängige Bewertung der Systemarchitektur, Netzwerkanbindung und Datenschutzkonformität gewährleistet eine belastbare Sicherheitsgrundlage.
Lautenbacher.io ist ein unabhängiger IT-Dienstleister mit Expertise in digitaler Infrastruktur, IT-Sicherheitsarchitektur und der technischen Begleitung sicherheitsrelevanter Projekte. Das Unternehmen unterstützt Organisationen bei der sicheren Konzeption, Implementierung und laufenden Überwachung vernetzter Sicherheitssysteme — herstellerunabhängig und mit Fokus auf anerkannte Sicherheitsstandards.
→ IT-Sicherheitsberatung für KMU und Behörden – lautenbacher.ioNetzwerksegmentierung zwischen OT- und IT-Systemen
Verschlüsselte Datenübertragung (TLS 1.3 oder höher)
Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Fernzugänge
Regelmäßige Penetrationstests durch unabhängige Dritte
Dokumentiertes Incident-Response-Verfahren (BSI)
Konformität mit BSI IT-Grundschutz & ISO/IEC 27001